Hallo,
das Wort Traglasten ist sicher ein aus der Zeit gefallenes, aber doch auch selbsterklärend. Lasten zum Tragen: also Güter, die nicht aus einem tariflichen Grund verboten sind, nicht für einen Transport zur Aufgabe als Stückgut usw. verpflichtet sind und vor allem vom Reisenden selbst zu ver- und entladen sind. Die Traglastenwagen hatten dafür an der gekennzeichneten Seite eine abweichende Inneneinrichtung mit größerer Stellfläche und vor allem eine leicht verbreiterte Tür (und ggf. Bühne?). Dadurch paß(t)en Kinderwagen usw. dort herein, was bei den normalen Türen eher nicht der Fall war.
Heutzutage sind unter völliger Ignoranz solcher wichtigen Fragen viele Kinderwagen so ausladend und breit, daß eine Verladung durch Fahrgäste in einen solchen Wagen trotzdem völlig unmöglich ist. Allerdings beschränkte sich das Traglastenabteil bei weitem nicht auf Kinderwagen und Schlitten. Damit fuhren z. B. auch die Bauern zum Markt mit ihren Waren bzw. Einkäufen - das kann sich heute manch einer gar nicht mehr vorstellen.
Grüße
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