Feuerwehrkommando aus Annaberg unterstützt Hilfszugmannschaft

  • Hallo,

    auf DSO gab es einen interessanten Beitrag über die Bergung eines umgestürzten, beladenen Rollwagens auf der Fichtelbergbahn in den 1960er Jahren. Wer mehr lesen will und die Bilder sehen möchte klickt hier.

    Viele Grüße
    Julius

  • Hallo Julius,

    ja, der Rollwagenbetrieb funktioniert(e) nur bei gutem Oberbau. Bei einer Breite eines Normalspurwagens von ca. 3 Metern steht dieser auf beiden Seiten mehr als einen Meter über die Schmalspurschienen über. Solange der Masseschwerpunkt in der Mitte ist, geht alles gut. Wenn aber Fliehkräfte und schlechter Oberbau hinzukommen, dann wird die Fuhre sehr schnell instabil. Ich habe früher häufig gestaunt, wir sehr die aufgebockten Wagen geschwankt haben. Kritisch waren sicher vor allem die Wagen mit einem hohen Schwerpunkt (z.B. Fcs). Ich erinnere mich an mehrere Unfälle an der oberen Rabenauer Einfahrt (vgl. ? zu Doppeltraktion auf WTB 1989 (m1B.) und Als es noch Güterverkehr gab auf der KBS513), wo die Bergung zum Teil nicht möglich war und die Wagen vor Ort zerlegt wurden.

    Danke für den Hinweis auf die Fotos!

    Viele Grüße,
    Eckhard

  • Hallo Eckhard,

    vielen Dank für die beiden Link's . :ok:

    Da du ja die Fcs angesprochen hast: Ich glaube auch einmal etwas von einer speziellen Vorschrift für Kesselwagen gelesen zu haben. Die mussten mindestens 90% komplett voll sein oder mit max. 10% beladen* leer sein, um so Schwankungen durch schwappende Flüssigkeit und evtl. daraus folgende Entgleisungen vorzubeugen.

    Viele Grüße
    Julius

    *vielleicht kann das ja jemand so bestätigen

    Edit: "*" in Eckhards 1. Link im Beitrag 16 gefunden und in meinem Beitrag berichtigt.

  • Ich glaube auch einmal etwas von einer speziellen Vorschrift für Kesselwagen gelesen zu haben.

    Diese spezielle Vorschrift hieß DV 494 für die Benutzung der Schmalspur-Rollfahrzeuge (SmRf).
    Dort war in §3 -Benutzung der Rollwagen- unter Absatz 3 geregelt: "Beladene Normalspur-Kesselwagen für flüssige Ladegüter müssen mindestens bis zu 90% gefüllt sein."
    Liest man diesen Satz genau ist er eigentlich ein Witz. Denn auch 15% Füllungsgrad wäre ja "bis zu 90%. :gruebel:

    Gruß von Niels

  • Bestätigen kann ich das so nicht, da ich diese Vorschriften nicht kenne. Fakt ist aber dass dies ein Problem für alle ist, die Flüssigkeiten in Tanks oder Kesseln transportieren, da geht nur leer oder voll, fast alles dazwischen ist kritisch und riskant. So mancher Milchtank hat vor der Wende genau deswegen den Weg vom LKW auf die Straße genommen, nur mal so als Beispiel. Auch Ladungen mit hohem Schwerpunkt haben so ihre Tücken, aber das ist eigentlich schon wieder Physikstunde. Straßen- und hier Gleislage, Kurven und Geschwindigkeit, Beschleunigung und Bremsen sind hier mal die Stichworte...

    VG Gerd

  • Diese spezielle Vorschrift hieß DV 494 für die Benutzung der Schmalspur-Rollfahrzeuge (SmRf).Dort war in §3 -Benutzung der Rollwagen- unter Absatz 3 geregelt: "Beladene Normalspur-Kesselwagen für flüssige Ladegüter müssen mindestens bis zu 90% gefüllt sein."
    Liest man diesen Satz genau ist er eigentlich ein Witz. Denn auch 15% Füllungsgrad wäre ja "bis zu 90%. :gruebel:

    Gruß von Niels

    Wo ist der Satz ein Witz?
    Durch das mindestens heißt es doch klar und deutlich das der Kesselwagen mindestens bis zu 90% gefüllt sein muss oder halt darüber.

    Rollwagen waren auch anfällig gegen Umkippen bei falscher Entladung. Gerade Stammholz auf Rungenwagen konnte sehr schnell einen Wagen in Schräglage bringen. Auch das Aufgleisen der Regelspurwagen auf den Rollwagen wie auf dem Bildern zu sehen ist eine schwierige Angelegenheit. Wenn man da denn Rollwagen nicht vernünftig unterkeilt kann man von vorn anfangen. Mein Vater hat den Spaß mit dem Chemnitzer Hilfszug in den 90ern nochmals in Neudorf gehabt als es einen Wagen vom Rollwagen geschmissen hat.

    Gruß André

  • Das ist in meinen Augen etwas anderes. Niels hat sehr gut dargelegt, warum es in diesem speziellen Fall sprachlich keinen Sinn ergibt. Ich pflichte ihm bei, die Forderung "mindestens bis zu 90%" ist eben auch bei 0,00000000000001% schon erfüllt. Anders wäre es, man würde sagen, "mindestens bis zur 90%-Marke". Das entspräche m.E. dem Beispiel "mindestens bis zum Rand".

    Ist ja jetzt auch egal, ein Grund zum Streiten ist das nicht. :wink:

    @Eckhard: Vielen Dank für die interessanten Links! Man schaut einfach viel zu selten in alte Beiträge. Für mich, der das Pech des Spätgeborenen hat, ist es immer wieder schön, Bilder aus der "guten alten Zeit" zu sehen.

    Einmal editiert, zuletzt von jay787 (18. Juli 2018 um 23:13)

  • Ja, "mindestens bis zu" schließt sich gegenseitig aus - entweder "mindestens" oder "bis zu".

    PS: Noch eine Ergänzung: "mindestens bis zu 90 %" ist Quatsch, aber "mindestens bis zur Hälfte" sinnvoll.

    Viele Grüße,
    Eckhard